Corona - Hier finden Unternehmer Unterstützung
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
Download: Sonderantrag des Finanzministeriums (PDF)
Download: Sonderantrag des Finanzministeriums (word-Dokument)

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Kontakte für eine rasche Unterstützung in der derzeitigen Krise zusammengestellt:
WKO: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
ÖGB/AK: https://jobundcorona.at/
SVS-Beiträge für Selbstständige
Hier der Link zum Antragsformular:
https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309
Überbrückungskredite
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.
Kredite dürfen maximal 2,5 Mio. Euro betragen und werden zu bis zu 80 Prozent besichert.
Voraussetzungen für Antragstellung: gewerblicher oder industrieller Betreib, weniger als 250 MitarbeiterInnen, maximal 50 Mio. Umsatz oder 43 Mio. Bilanzsumme
Quelle und Link zum Antragsformular: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
Maßnahmen der Österreichischen Gesundheitskasse
- Stundung der Beiträge (maximale Stundungsdauer von einem auf drei Monate verlängert)
- Ratenzahlung der Beiträge (Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden)
- Nachsicht bei Säumniszuschlägen (Coronabedingte Meldeverspätungen können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden)
- Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen (Exekutionsanträge und Insolvenzanträge sollen aufgeschoben werden)
Link zur Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200313_OTS0028/oegk-zu-corona-unbuerokratisch-erleichterungen-fuer-die-unternehmen-festgelegt
Steuererleichterungen
Das Bundesministerium für Finanzen stellt nun ein Formular zur Verfügung, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal beantragt werden können.
Die steuerlichen Erleichterungen umfassen Folgendes:
Herabsetzung der Vorauszahlungen
Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, kann man die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen.
Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen
Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen.
Zahlungserleichterungen
Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen
Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können betroffene Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.
Download: Sonderantrag des Finanzministeriums (PDF)
Download: Sonderantrag des Finanzministeriums (word-Dokument)
Sonstige branchenspezifische Informationen