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Das Maßnahmenpaket der Regierung

Die größten Fehler der Bundesregierung:

  • Aushebelung der Entschädigungszahlungen nach dem Epidemie Gesetz

Hier hat die Regierung einen Kardinalfehler begangen. Es wurden dadurch massenhaft Dienstverhältnisse aufgelöst und innerhalb von 3 Wochen waren zusätzliche 200.000 Menschen in Österreich arbeitslos. Zum Vergleich: Im 10-mal so großen Deutschland rechnet die Bundesagentur für Arbeit bis Ende April(!) mit 150.000 bis 200.000 Arbeitslosen mehr.

  • Wirtschaftshilfen im Vergleich zu Deutschland sind zu gering
  • Abwicklung über die Wirtschaftskammer

Die Abwicklung über die Wirtschaftskammer ist bürokratisch und dauert zu lange, die Finanzämter wären besser geeignet gewesen.

  • Effektive parlamentarische Kontrolle

Wir fordern eine effektive parlamentarische Kontrolle zur Frage wem die Hilfszahlungen zu gute kommen und wollen dazu einen Covid-Ausschuss als Unterausschuss des Budgetausschuss einsetzen.

 

zu spät, zu wenig, zu bürokratisch und die parlamentarische Kontrolle unzureichend – ein Überblick über die Maßnahmen:

Vieles im Zusammenhang mit dem Corona Hilfspaket der Regierung ist nach wie vor unzureichend geregelt. Z.B. Für die Geschäftsraummieten gibt es bis heute keine gesetzliche Regelung – das Justizministerium ist der Auffassung, dass der Mietzins für die Zeit von Vertretungsverboten reduziert bzw. gänzlich erlassen werden muss. Zeitgleich gewährt die BIG – im Eigentum des Wirtschaftsministeriums – als Vermieter den Unternehmen aber lediglich Mietzinsstundungen.

Die Regierung rühmt sich in regelmäßigen Pressekonferenzen damit am schnellsten gehandelt und den größten Schutzschirm für Unternehmen aufgespannt zu haben. Wahr, ist jedoch:

  • Die Förderrichtlinien für die Unterstützung von Kleinunternehmen (Phase 2) sind noch immer nicht da – Anträge können erst ab 20.4.2020 gestellt werden – mehr als einen Monat(!) nach Verhängung der Betretungsverbote.
  • Deutschland gewährt seinen Unternehmen eine Unterstützung in zwei- bis dreifacher Höhe im Vergleich zu Österreich.

Härtefallfonds für Unternehmen bis 10 MA. (Budget: 2 Mrd. €)

Nach heftiger Kritik (viele Unternehmen waren von Hilfen ausgeschlossen, ua. Neugründungen oder Selbstständige mit zu geringen oder zu hohen Einkommen) wurden die Richtlinien für den Härtefallfonds für die sogenannten „Phase 2“ überarbeitet. Im Ergebnis erhalten Selbstständige und Unternehmen bis 10 MA nun für 3 Monate maximal 2.000 Euro pro Monat – also 6.000 Euro für den gesamten Zeitraum (Die Auszahlung von Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet – es bleibt daher dabei: Maximal 6.000 Euro für 3 Monate). Die Abwicklung erfolgt weiterhin über die Wirtschaftskammer. Eigentlich hätte die Phase 2 mit heute – 16.4.2020 – starten sollen – jetzt wird auf den 20.04.2020 auf der WKO Homepage verwiesen. Richtlinien dafür gibt es noch keine, lediglich Detailinfos auf der WKO Homepage https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

 

 Nothilfefonds für alle Unternehmen (Budget: 15 Mrd. €)

 Der Nothilfefonds für Unternehmen ist eine Mischung aus Haftungen für Kredite und einem nichtrückzahlbaren Zuschuss. Dieser Zuschuss bemisst sich an den Fixkosten (das BMF führt Gas/Strom Rechnungen, Geschäftsraummieten aber auch verderbliche Ware als Beispiele an), die Unternehmen während der Corona Krise entstanden sind. Der Betrachtungszeitraum ist dabei der 16. März bis zum Ende der Coronakrise (längstens bis 16. Juni 2020).

Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt (bei einer Obergrenze von 90 Mio. € pro Unternehmen) und orientiert sich nach dem Umsatzausfall während der Coronakrise (die Unternehmen müssen einen Umsatzausfall von zumindest 40% im betreffenden Zeitraum nachweisen können).

  • 40-60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 -80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80-100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

Der Zuschuss wird erst am Ende des Geschäftsjahres ausbezahlt – in Form einer Reduktion des Kredites. Die Anträge laufen über das AWS bzw. die Hausbank und sind seit 8.4.2020 zulässig. Die Abwicklung seitens der Republik erfolgt über ein neu gegründetes Tochterunternehmen der ABBAG, die COFAG. Die Republik übernimmt bei diesen Krediten Haftungen im Ausmaß von 90 bis 100%.

Detailinfos zum Nothilfefonds gibt es auf der Homepage des BMF: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

 Hinweis: Unternehmen stehen beide Instrumente zur Verfügung, beantragt man aber Härtefonds und Nothilfefonds so werden beim Nothilfefonds die erhaltenen Gelder aus dem Härtefonds angerechnet.

 Die Maßnahmen im Vergleich zu den Unterstützungsleistungen in Deutschland

 Im Vergleich zu Deutschland fallen in Österreich die Unterstützungsleistungen – insbesondere für kleine Unternehmen – relativ gering aus. In Österreich bekommen EPUs und Kleinstunternehmen bis 10 MA maximal 6.000 Euro für 3 Monate in Deutschland sind es aber 15.000 Euro – das 2,5-fache! Auch für die größeren Betriebe hat Deutschland einen größeren Schutzschirm aufgebaut als Österreich.

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