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Christoph Matznetter zum Härtefallfonds

Unternehmen können mit Erstauszahlung nicht einmal laufende Kosten decken

Seit Freitag, 17 Uhr, können laut Ankündigung der Bundesregierung Anträge für Mittel aus dem Härtefallfonds gestellt werden. Im Zuge einer Erstauszahlung bekommen EPU, Kleinstunternehmen, freie DienstnehmerInnen und neue Selbstständige dann bis zu 1.000 Euro. „Mit diesem Betrag können die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer nicht einmal die weiterlaufenden Kosten abdecken“, merkt Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) an. Wäre das Epidemiegesetz von 1950 noch in Kraft, hätten diese Betriebe Anspruch auf den Ersatz des vollen Verdienstentgangs aufgrund der behördlich angeordneten Geschäftsschließungen. Doch dieser Teil des Epidemiegesetzes wurde von der türkis-grünen Mehrheit im Parlament abgeschafft.

„Anstatt eine angemessene Entschädigung zu bekommen, werden Unternehmerinnen und Unternehmer nun zu Bettlern gemacht, welche bei der Wirtschaftskammer um Almosen ansuchen müssen. Das ist schlicht entwürdigend. Unsere kleinen Unternehmen, welche das Rückgrat der Österreichischen Wirtschaft darstellen, haben Besseres verdient!“, betont Matznetter. Auch die Abwicklung des Härtefallfonds durch die Wirtschaftskammer ruft Kritik hervor. Betriebe müssen nun der Wirtschaftskammer eine Menge an Daten übermitteln und können sich nicht sicher sein, was mit diesen Daten passiert. Anders wäre es bei einer Abwicklung durch die Finanzämter gewesen, welche viele dieser Daten bereits aus anderen Gründen, wie beispielsweise Steuerberechnungen, haben.

Aber damit nicht genug: „Wenn man heuer den Mut aufgebracht hat, ein Unternehmen zu gründen, hat man gar keinen Anspruch auf die Mittel des Härtefallfonds. Wo ist hier die Gerechtigkeit?“, fragt Matznetter. Hat man nämlich sein Unternehmen nach dem 31.12.2019 gegründet, erfüllt man nicht die Kriterien zur Antragsstellung.

Auch andere Gruppen sind von diesen Förderungen ausgeschlossen. Zum Beispiel darf man keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung aufweisen. Manche Unternehmerinnen und Unternehmer haben jedoch neben ihrem Betrieb noch ein kleines Einkommen, auf welches sie ebenfalls angewiesen sind. Dies lässt sie dann aus dem Kreis der BezieherInnen der Mittel des Härtefallfonds ausscheiden. „Wir brauchen jetzt eine Unterstützung, die alle Mitglieder der antragsberechtigten Gruppen einschließt und ihnen auf respektvolle Weise einen Teil der entgangenen Umsätze ersetzt“, schließt Matznetter ab.

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