Unterstützungen und Förderungen für Unternehmer*innen

In diesem Artikel sammeln wir laufend Informationen zu Unterstützungen und Förderungen:
Für den von der Regierung lange angekündigten Energiekostenzuschuss ist es ab sofort möglich und vor allem VERPFLICHTEND NOTWENDIG sich zu registrieren:
aws.at/energiekostenzuschuss
Energiekostenzuschuss: Allgemeines & Förderkriterien
Der Energiekostenzuschuss ist ein neues Förderprogramm im Rahmen des Anti-Teuerungspaketes der Bundesregierung, das sich explizit an unter steigenden Energiekosten leidende Unternehmen richtet. Besonders die sprunghaft angewachsenen Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe sollen dadurch eingefangen werden. Vom Energiekostenzuschuss umfasst ist der Förderzeitraum Februar bis einschließlich September 2022. Speziell richtet sich das Fördermodell an energieintensive Firmen im gewerblichen, industriellen und gemeinnützigen Bereich.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 700.000€ müssen nicht energieintensiv sein, um für die Förderung in Frage zu kommen. Für diese Gruppe von Unternehmen muss der Zuschuss mindestens 2.000€ betragen d.h. die Energie-Mehrkosten zwischen 02-09/22 müssen mindestens 6.666,67€ betragen (da der Zuschuss sich auf 30% der Mehrkosten beläuft). Für Unternehmen die die Förderuntergrenze von 2.000€ unterschreiten wird zurzeit ein gesondertes Modell auf Basis des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) erarbeitet. Für diese Gruppe von Unternehmen ist eine Voranmeldung über das Austria Wirtschaftsservice (aws) nicht notwendig.
Größere Unternehmen mit mehr als 700.000€ Jahresumsatz profitieren, gestaffelt nach vier Förderstufen die sich nach der Unternehmensgröße richten, besonders vom Energiekostenzuschuss. Für diese muss das Kriterium „energieintensiv“ durch eine Steuerberater:in o.a. beschieden werden. Energieintensiv ist ein Unternehmen dann, wenn es entweder Energiekosten in der Höhe von min. 3% des Produktionswertes aufweist (v.a. für Förderstufe 1 relevant) oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer min. 0,5% des Mehrwertes entspricht (v.a. für Förderstufe 2, 3 und 4 relevant). Der Produktionswert ist in etwa der Umsatz abzgl. Wareneinsatz und zugekaufter Fremdleistungen, der Mehrwert ist definiert als der gemäß Mehrwertsteuerrecht steuerbare Gesamtumsatz zzgl. Exportverkäufe abzgl. des mehrwertsteuerbaren Ankaufs einschließlich Importen. Nationale Energiesteuern sind die Gasabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die MÖSt Für Flüssiggas.
In der Förderstufe 1 werden die Energieträger Strom, Erdgas, Kohle, Koks, Pellets und Treibstoffe gefördert, in den nachfolgenden Förderstufen hingegen sind Treibstoffe ausgenommen. Prinzipiell unterscheidet sich die jeweiligen Förderstufen voneinander durch andere Voraussetzungen was die Energiekostenanteile und das spezifische Betriebsergebnis anbelangt.
Außerdem müssen Förderwerber bis März 2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich Beleuchtung, Beheizung des Außenbereichs und im Betrieb automatischer Türen setzen.
Ablauf des Energiekostenzuschusses
Achtung!
- Zwischen 7. und 28. November ist es nötig eine verpflichtende Voranmeldung über den aws Fördermanager durchzuführen.
- Dabei gilt das First Come – First Serve Prinzip: Je nach zeitlichem Einlangen der Voranmeldung werden Zeiträume zugewiesen in denen ein Förderantrag gestellt werden kann. Da die Budgetobergrenze für den Energiezuschuss bei 1,3 Mrd. € liegt, empfiehlt sich eine frühestmögliche Voranmeldung.
- Der allgemeine Antragszeitraum in der die konkrete Förderungswürdigkeit nachgewiesen werden muss, wird von frühestens 29. November 2022 bis spätestens 15. Februar 2023
Quelle: Infobroschüre austria wirtschaftsservice
