Warum die AUVA für Unternehmen wichtig ist
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Die Türkis-Blaue Bundesregierung plante in ihrem Arbeitspapier die Auflösung der AUVA. Im Sommer ruderte Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein aufgrund der Kritik und massiver Proteste von unterschiedlicher Seite nochmal zurück und versprach den Fortbestand der AUVA. Gleichzeit wurden massive Kürzungen ohne jegliche Gegenfinanzierung angekündigt. Die Zukunft der AUVA schwebt nun im Ungewissen. Wem nutzt die AUVA und wessen Interessen verfolgt die Regierung? Im Folgenden wollen wir euch einen Überblick verschaffen.
Die AUVA
Die AUVA ist einer von vier Unfallversicherungsträgern in Österreich.
Die anderen sind:
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Der Aufbau
Die AUVA basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz der durch vier Säulen getragen wird:
- Prävention von Berufsunfällen
- Unfallheilbehandlung inklusive medizinischer Rehabilitation
- Berufliche und soziale Rehabilitation
- Finanzielle Entschädigung bei Berufsunfähigkeit
Die AUVA hat das Know-How aufgebaut, zu erkennen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt bzw. ob eine Krankheit als Berufskrankheit kausal auf die Arbeit zurückgeführt werden kann. Von der Unfallheilbehandlung werden Rückschlüsse auf die Prävention von Berufsunfällen und -erkrankungen gezogen. Durch die Erfolge in der Prävention und Heilbehandlung werden wiederum die Rentenleistungen bei Berufsunfähigkeit reduziert. Das kommt sowohl den Österreichischen Unternehmen als auch den Arbeitnehmenden zu Gute. Die AUVA setzt sich gemeinsam mit Unternehmen für die Arbeitssicherheit im Betrieb ein und bietet im Anlassfall partnerschaftliche Lösungen zum Vorteil aller Beteiligten. Arbeitssicherheit wird hier ganzheitlich gedacht.
Sparen bei den Kleinen, Geschenke für die Großen
Die Arbeitgeberbeiträge an die AUVA wurden 2019 von 1,3% auf 1,2% gesenkt und sollen sich in den kommenden Jahren bei 0,8% einpendeln. Das klingt aufs Erste unternehmerfreundlich. Der Löwenanteil der Beitragskürzungen fließt allerdings in die Taschen der Großkonzerne mit mehreren tausend MitarbeiterInnen. Die 500 Millionen Euro gehen also direkt an die Großspender von Türkis und Blau. Die kleineren österreichischen Unternehmen müssen dagegen mit Einbußen bei bisher wichtigen Leistungen rechnen und zahlen in Summe drauf. Besonders fraglich ist das Fortbestehen der Entgeltfortzahlung für Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen. Die als Reform verkaufte Umstrukturierung zielt de facto auf eine massive Umverteilung hin zu den großen Betrieben ab. Die Bundesregierung handelt durch die Senkung der Beiträge offensichtlich ausschließlich im Interesse der Großkonzerne und der Industrie.
AUVA Leistungen für österreichische Unternehmen in Gefahr
Durch die von Türkis-Blau beschlossenen Einsparungen in der AUVA sind folgende Leistungen bedroht:
- Entgeltfortzahlung: Unternehmen mit bis zu 10 MitarbeiterInnen erhalten von der AUVA ab dem 11. Krankenstandstag einen 75%igen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen erhalten einen 50%igen Zuschuss. Dafür haben wir als SWV jahrelang gekämpft. Es besteht der Verdacht, dass die Bundesregierung diese essentielle Leistung leise durch die Hintertür abschaffen will.
- Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist für kleine Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten bisher kostenlos. Das Fortbestehen dieses Services ist unter zunehmenden Sparmaßnahmen fraglich.
- Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Eignungs- und Folgeuntersuchungen für Beschäftigte, die mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen, werden gegenwärtig noch von der AUVA getragen. Werden Betriebe medizinische Leistung und Beratung künftig zukaufen müssen?
- Absicherung gegen Klagen und Schadenersatz aus Arbeitsunfällen ist durch die AUVA in ihrer jetzigen Form gut abgedeckt. Durch die finanziellen Einsparungen, wird das Budget für diese Zahlungsansprüche unter Druck geraten.
Keine Rechtssicherheit für Österreichische Unternehmen
Obwohl Bundesministerin Hartinger-Klein versprach, dass alle Leistungen der AUVA bestehen bleiben, liegt bis heute kein Finanzierungsplan vor. Immer wieder verstrickt sich die Bundesregierung in Widersprüche. Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für österreichische Klein- und Mittelbetriebe stehen bis heute in der Schwebe. Sie soll durch einen „anderen Kostenträger“ übernommen werden. Von einer so genannten Übertragung zu einer kompletten Streichung ist es aber nur ein Katzensprung. Dabei sind diese Leistungen für heimische Betriebe oft überlebenswichtig. Wir brauchen endlich die Rechtssicherheit für österreichische Unternehmen, dass die bestehenden AUVA-Leistungen weiterhin eingehalten werden!
Die Österreichweite Betriebs-GmbH
Die Gesundheitsministerin kündigte im Sommer die Einrichtung einer österreichweiten Betriebs-GmbH als zentrales Trägermodell an. Unter diesem Modell sollen Personalmanagement, IT sowie der Einkauf gemeinsam geregelt werden. Durch den gemeinsamen Einkauf könnten regionale Anbieter von Medizin- und Gesundheitsprodukten die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren als wichtige Vertragspartner verlieren. Das ist Politik für Großkonzerne auf Kosten der regionalen Betriebe.
AUVA als Solidargemeinschaft aller Betriebe bedroht
Das derzeitige Modell der AUVA schafft eine Solidargemeinschaft der österreichischen Betriebe: So zahlt ein Betrieb mit hohem Unfallrisiko (Dachdecker, Bauunternehmen, etc.) die gleichen Beiträge wie ein Betrieb mit geringerem Unfallrisiko (Software, Bank, etc.). Wenn die Leistungen der AUVA für österreichische Unternehmen privatisiert werden, bedeutet das eine wesentlich schlechtere Verhandlungsposition für kleine Betriebe und Betriebe mit höherem Unfallrisiko. Als Folge würden die Versicherungsprämien für diese Betriebe steigen, die Wettbewerbsfähigkeit sinkt im Gegenzug. Verlierer wären wieder einmal die kleinen und mittelgroßen Unternehmen.
Der SWV setzt sich für den Erhalt der AUVA-Leistungen ein
Es kommt einem Angriff auf die mittelständischen Unternehmen in unserem Land gleich, wenn wichtige Leistungen wie die Entgeltfortzahlung durch die Bundesregierung weggekürzt werden. Die zuständige FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein agiert im Fall AUVA als Erfüllungsgehilfin der Industriellenvereinigung. Die Wirtschaftskammer schweigt zu dieser Offensive gegen die Mehrheit ihrer Mitglieder. Das türkis-blaue Spardiktat über die AUVA reiht sich nahtlos in die Konzernpolitik der Bundesregierung ein. Der SWV Österreich setzt sich für den Erhalt der AUVA-Leistungen für österreichische KMU ein.
Wir fordern..
- .. den Erhalt der Entgeltfortzahlung für österreichische Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen durch eine fixierte Finanzierung.
- .. das Fortbestehen der kostenlosen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen.
- .. die Sicherung der Kostenübernahme für die gesetzlich vorgeschriebenen Eignungs- und Folgeuntersuchungen von Beschäftigten, die mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen.
- .. die Absicherung gegen Klagen und Schadenersatz aus Arbeitsunfällen.
- .. den Erhalt der Solidargemeinschaft zwischen Unternehmen durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
- .. regionale Lösungen für den Einkauf von Medizin- und Gesundheitsprodukten für Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren